
Verkehrspolitik (Forderungen)
- Brückenreparatur, durch Rückzahlungen von staatlichen, ungerechtfertigt gezahlten Gehältern StGB §266, 261, BGB §241 & §823 bzw. entsprechende Arbeitseinsätze für dann finanziell nicht mehr ausgleichbare Verbrechen BGB §823 / StGB §12, z.B. für die Brückenreparaturkosten,
- Verkehrsführung mit Rücksicht auf Wasserlauf, ohne Absenkung vom Grundwassersspiegel StGB §330 (ggf. zum im Tunnel durch Lauf-Rohre korrigieren), dadurch Beendigung eine Dauerbaustelle, Folgekostenminimierung StGB §266 bzw. Chance für Bäche wieder zu fließen und hierdurch Erhalt der alten Bäume (ohne teure städtische künstliche Bewässerung StGB §266) und damit dem zuträglichen Stadtklima!
- Pflicht bei Ausschreibung im Straßenbau, auf längere Garantien für Straßenbau zur zwanghaften Anwendung von qualitativen langhaltenden Materialien!
- Abschaffung der Über-Schilderung und damit schädlichen Überforderungen und Mäßigung vom Ordnungsamt z.B. bei Parkplatznot, reduziert auf tatsächliche Behinderung bzw. Sicherheitsrisiken im freien Straßenverkehr!
- Zulässige & selbstverständlich notwendige Straßen-/teilsperren - ausschließlich während der tatsächlichen stattfindenden Arbeiten!
- Zahlpflicht (Maut) zu Lasten durch Nutzung internationalen Verkehr, entsprechend der Lasten-Gewichtsklassen im Verhältnis zur Instandhaltung bzw. zu erwartenden Reparaturkosten, zum räumlichen Vorteil der regionalen Produktion, mit dann geringen Transportkosten!
- Die natürlichen Wasserwege StGB §330 müssen erhalten bleiben, Veränderungen dürfen nicht den Wohnraum bzw. die Statik und damit Leben gefährden!
- Stopp aller Fäke-Straßenbauprojekte, zur systemfehlererhaltenden “Wirtschaftsförderung” StGB §261 & §266 und damit den Erhalt der noch vorhanden Infrastruktur.