Ist-Zustand
Grundsatz: Es ist besser, gesund und alt zu werden, als früh und schnell zu sterben!
Es ist auch das Recht eines jeden Menschen, so lang wie es einem selbst möglich ist, am Leben zu bleiben, ohne daß andere über die Lebensdauer bestimmen StGB §211 oder einschränken StGB §211.
Immer mehr Patienten und immer weniger Geld, durch
- den fehlenden, realwirtschaftlichen Inflationsausgleich,
- die fehlenden, in die Krankenkassen einzahlenden Leistungsträger,
verursachen immer weniger Zeit für den diagnostisch sehr wichtigen, persönlichen Patienten-Arzt-Kontakt!
Die Politik hat sich, in vielfacher Weise, sehr schädlich bis teils tödlich gegen die eigene Bevölkerung, in die Medizin- und freie Arzt- & Heilkunst, auf erpresserische Weise StGB §253 eingemischt und mittels desinformierender Propaganda, die Bevölkerung (durch alle Bildungsschichten) vielfach (durch Angststeuerung) in die Irre geführt!
Umfangreich fehlen bereits dringend benötigte Medikamente, da deren Basisstoffe international produziert und dann in stabilere Währungsgebiete exportiert werden und somit selbst für die (noch) lokal produzierenden Hersteller nicht zur Verfügung gestellt werden! Die Zahl der durch fehlende Medikamente verstorbenen oder nicht mehr arbeitsfähigen Patienten ist ungezählt und wächst ständig an!
Gesundheitswesen
Soll-Zustand
- Weniger Patienten,
- mehr Gesunde und Einzahler,
- mehr Budget durch mehr Einzahler,
- mehr Zeit für den einzelnen Patienten!
- Weniger Stress, und damit mehr Gesundheit und ein längeres leben, auch für die Medizinischen und Pflegeberufe
Der Weg zum Ziel
Angewandtes Medizinisches Ethik-Dreieck:
- Primum non nocere latein, erstmal nicht Schaden! Es darf kein Eingriff in die Gesundheit und das Privatleben, insbesondere der Selbstbestimmung erfolgen oder eine Therapie bzw. Maßnahmen angewandt werden, die einen Schaden verursachen können - ohne das “man”:
- mit äußerster Vorsicht, Secundum Cavare latein, alle möglichen Gefahren abwägt und berücksichtigt und vor allem vermeidet und
- eine Verbesserung (z.B. durch nachgewiesene Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit) oder Linderung (z.B. durch nachgewiesene Wiederherstellung der Eigenständigkeit) - mindestens des Wohlbefindens - herbeigeführt wird, bzw. nachweislichen Vermeidungen von Krankheiten und Verlängerung des Lebens der Patienten (mit komplementärer statt wettbewerblicher Schul- und Natur- "gott-gegebener" Medizin z.b. Beratung zu natürlichen “Antibiotika” bei kleinen Infekten / THC + CBD für Krebspatienten & Fasten vor Chemo / Radio-Therapie!
Statt körperlich schädliche physische z.B. operative, medikamentöse (z.B. Antidepressiva, Ritalin) oder psychische patientenerhaltende Therapien, als Ersatz für eine Lebenssituationsänderung , anzuwenden um Symptome zu behandeln oder Patienten gar ruhig zu stellen, müssen die Krankheitsursachen beseitigt werden!
Statt sich auf Sterbehilfe, also die Tötung von kostenintensiv gewordenen Patienten bzw. Pflegefälle zu fokusieren und darüber immer wieder zu philosophieren
- ab welchem Alter oder
- Behinderungsgrad oder
- bei welcher Krankheit bzw. in welchem Stadium der Krankheit
die Beendigung von Leben, gegen den Willen Ballastexistenzen vertretbar wäre, ohne eine rechtlich gültige Einwilligung vom Patienten schein-rechtlich StGB §129 & §129a ermöglicht und gar finanziell bevorteilt wäre StGB §251, sollten zum einen zunächst die Patientenverfügungen beachten, mit dem Recht auf den natürlichen (folterfreien) Tod GG Art. 1 & Art 2 GG etc.!
Viel wichtiger ist die Ursachenbekämpfung der Ursache Nummer 1 - für den Todeswunsch bzw. Suzid entgegengewirkt werden durch, durch
- Familienzusammenführungen BGB § 1618 BGB, 1626(3) etc, StGB §171, §225, §235 vorrangig organisiert werden, die oft durch soziale Nähe (z.B. durch regelmäßig gleichrangigen Umgang mit den Enkel - BGB §1685/ Kinder BGB §1626(3)) gesundheitlich re-aktivierend wirkt Prosa: “Wenn der Opa unterm Tisch rumkrabbelt und Oma im Sommer Plätzchen backt!” und damit Reduktion der Logopädiekosten durch Kinder bzw. Enkel -/ Großelternredezeiten und Erfüllung der Mindestvoraussetzung für die volle Entfaltung durch die verpflichtende Fürsorge der Familie StGB §171, statt tatsächlich finanziell motivierten Übergriffen angeblicher Hilfsorganisation (NGOs) oder der Pflegeindustrie StGB §225, 223-226(3)
- digitale medien-befreite Kinder: StGB §221 → §226(3) ← “Digitale Demenz” - Prof. Manfred Spitzer
und dadurch:
- Bildungs-Chancengleichheit StGB §226(3) → StGB §221 ← BGB §241 (sonst “Schadensersatz”)
- Chancengleichheit auf körperliche Unversehrtheit StGB §226(3) ← StGB §221
- Vermeidung logopädischer Kosten 3D-Familie statt 2D Welt / Sprachliche Interaktion (Anwendung, statt Unterhaltung) und
- Verbesserung der Schulergebnisse bzw. sozialen Kompetenzen der nächsten Generation!
Nur wenn jeder Patient
- durch eine freie Arztwahl und
- einer freien Therapiewahl, mit sachlichen, verständlichen, nach dem bisher bekannten Stand der Wissenschaft, zu der Wahrscheinlichkeit von Risiken und Heilungschance aufgeklärt wird § 630 e Abs. 1 BGB und dann
- selbstverantwortlich abwägen darf,
kann sich die Medizin in freier Fairness entfalten und am Erfolg orientieren!
Der Erfolg der Medizin ist an der wiederhergestellten Gesundheit mit den Zielen der
- Selbstversorgungsfähigkeit von Rentnern und
- Arbeitsfähigkeit der gegenwärtigen bzw. zukünftigen Leistungsträger,
- oder ehrlichen Barmherzigkeit, der für den einzelnen oder alle Ärzte “Unheilbaren” Patienten bzw. palliativen Schmerz-/Medizin
messbar und sollte mit denselben Kriterien
- entlassener Patienten bzw.
- z.B. mit einer gesteigerten Lebenserwartung chronisch Kranker
zusätzlich belohnt werden!
Die einfachste Regel in der medizinischen Bewertung einer Therapie: “Wer heilt, hat Recht!”, lässt sich durch jeden ICD Code, internationalen Diagnoseschlüssel für Krankheiten, mit dem üblichen Stand der Technik bewerten!
Auch die Frage nach Nebenwirkungen von Therapien, im Verhältnis zu den hiernach dann diagnostizierten Krankheiten bzw. der Häufigkeit der Arbeitsunfähigkeit, und damit ehrliche, dann auch tatsächliche, Belastung der Gesundheit und Volkswirtschaft!
Jeder kranke Mensch hat das Recht auf einen selbstbestimmten, z.B. komplementären, Heilungsversuch ohne
- Exekutive Nachstellung StGB §238
- oder gar juristische Verfolgung von Unschuldigen StGB §344.
Ebenso muss die Entgiftung bzw. das künftige Verbot und bis dahin die Kennzeichnungspflicht von Giften
- in Lebensmitteln,
- im Trinkwasser,
- an oder in Alltagsgegenständen,
- in der Kosmetik,
- in Gewässern,
- in Äckern
verbindlich überwacht und bei Vergehen mit der vollen Gesetzeshärte BGB & StGB ggf. VStGB (juristisch) bestraft bzw. exekutiv, also polizeilich,unterbunden werden.
Zu einer freiheitlichen und gesunden Gesellschaft gehört auch die tatsächliche freie Wahl des Arztes, der Therapie bis hin zur Medikation (z.B. der Einsatz von Antibiotika gegen Infektionen, THC & CBD bzw. Chemotherapien gegen Krebs) und den damit verbundenen, freiwillig einzugehenden - darüber im Vorfeld vollumfänglich aufgeklärten - Risiken.
Weder ist die Politik, noch die Medizin, noch die Justiz befugt Dritten eine Therapie, z.B. Medikation, z.B. bei:
- Infektionen das Antibiotika ,
- bei Krebs jedes andere, Chancen versprechende Mittel (auf eigene Verantwortung, ggf. im Selbstexperiment)
zu
- verbieten,
- verweigern oder
- gar aufzuzwingen.
bzw. gar den Restwert des menschlichen Lebens zu bewerten, wie es in den letzten Jahren bereits durch sogenannte Familien-“Gutachten” Millionenfach geschehen bzw. gegen das menschliche Leben von Unschuldigen StGB §344 → §VstGB 7 → VStGB 6 scheingesetzlich §VstGB 7 ← FamFG / SGB und damit scheingerichtlich §VstGB 7 → angeordnet - gestützt durch scheinmedizinische Gutachten Generalstrafantrag / LKA MD Aktenzeichen 19/13 - 27.08 - und bereits massenhaft vollstreckt StGB §211 worden ist!