Forderungen zur
Wiederherstellung der Sicherheit
“Wie die die Sicherheit gefördert bzw. wiederhergestellt werden?”
Juristischer Grundsatz: Recht und Gesetz dienen den Unschuldigen zur Freiheit und erziehen gesetzlose Erwachsene durch Bestrafung!
- Sicherheit, durch eine unabhängige, durch das Volk (nicht politisch) gewählte Justiz und öffentliche Qualitätssicherung §38 DRIG und damit die Abschaffung der privaten “Ausnahmegerichte”, juristischer Neo-Inquisitionen gegen, allein in Sachsen-Anhalt bereits mind. 500.000, juristisch verfolgte Unschuldige und damit, zumeist aus dem Berufsleben heraus sezierten Fachkräfte §334 StGB, §226(3) BGB bzw. Wiedereinführung der rechtlich bestrafenden und damit volks-/erziehenden Konsequenzen für die erwachsenen Verbrecher, z.B. der tatsächlichen tausendfachen Kindesmisshandler §225 StGB oder gar Kinderhändler §236 o. §235 StGB!
- Befreiung der unschuldig (in Wohnhaft) eingesperrten, regionalen Leistungsträger und Fachkräfte durch eine ordentliche Rechtsprechung und Inhaftierung der wahren Verbrecher bzw. Durchsetzung von Haftungsansprüchen!
- Verbrechen und Vergehen, müssen ohne Zeitverzug die rechtlichen Verantwortung nach sich ziehen, da sonst Tat und Konsequenz sich für den Gesetzlosen entkoppeln und sich somit in Zukunft kein Vermeidungsverhalten, durch eine zumindest erzwungene Reue, bei charakterschwachen Verbrechern StGB §12(1) entwickeln kann,
- Korrigierte Rechtsprechung, für materiell beraubte Mitbürger und Einleitung von Ermittlungen bei Korruptionsverdacht!
- Statt der Überwachung / Reglementierung der freien Meinungsäußerung und der Bewachung des Versammlungsrechts, die Rückkehr zum Schutz der Zivilbevölkerung, durch Verhaftung von straffällig gewordenen Verbrechern StGB §12, vorrangig vor der Verfolgung leichter Vergehen oder gar angeblicher Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken), z.B. dem Besuch einer unrechtmäßig verbotenen Versammlung StGB §241a!
- Volle Rückzahlung für zu Unrecht ausgezahlte, staatlich finanzierte Bruttogehälter, der gegenteilig handelnden, kriminell bzw. korrupt gewordenen Staatsangestellten §331 bis 358 StGB, §13!
- Recht auf Zweifel: Es darf weder eine politische noch juristische Verfolgung durchgeführt werden, wenn andere Meinungen zu geschichtlichen, weltanschaulichen und medizinischen Fragen der vorherrschenden Politik widersprechen! Nur der öffentliche und freie Diskurs kann z.B. die Holocaustleugner, wie z.B. aktuell gegen die Deutschen, zum Perspektivwechsel bewegen! Ein Gedankenverbot erregt den Verdacht von erzwungen (geschichtlichen und wissenschaftlichen) boshaften Lügen!
- Recht auf deutsche Sprache: Keine Begrifflichkeiten, die von Verbrechern missbraucht wurden (z.B. “Arbeit macht frei" - ursprünglich 1845 von fleißigen Pfaffen gegen faule Pfaffen und 1939 zum Spott angewandt), dürfen zu Wort oder Satzbauverboten führen! Niemand darf Angst haben, die vollständige deutsche Sprache oder bestimmte Zahlenkombinationen in der Mathematik z.B. 88 zu benutzen!
Verantwortung / Konsequenzen
Alle Verbrecher, müssen für ihre Taten und Auswirkungen zur Verantwortung gezogen werden, u.a. durch:
- Rückführung von geraubten Menschen (Kinder) BGB 1626(3) / StGB §253 / etc.
- finanzieller Ausgleich (orientiert am Goldwert zum Tatzeitpunkt) von Dieben / Heiratsschwindlern StGB §263, Erpressern StGB §253 etc.
- Entlassung aller (u.a. gegen Kinder) kriminell gewordenen Gewohnheitstäter StGB §225, §263, §226, §266, §344, §236, §123, §133, §13 etc. aus dem Staatsdienst (Richter, Jugendamtsmitarbeiter, Pädagogen, usw.) und Durchführung von öffentlichen Gerichtsverfahren mit voller rechtlicher, privater Haftung, inkl. nach Völkerstrafrecht und hierdurch Haftungsübertragung an die Folgegeneration: durch Ausschluss von öffentlichen Ämtern bzw. staatlichen Stellen! juristische Anti-Korruptionsmaßnahme
- Möglichkeit des Nieder-kniendens der Misshandler von Schutzbefohlenen StGB §225: mit der Bitte um Verzeihung bei den Opfern. Kinderopfern, verpflichtende Anwesenheit aller Eltern und Großeltern, zur Reduktion des Strafmaßes StGB!